Ampel-Koalition plant Mogelpackung bei mehr Tierwohl für Geflügel
Berlin | 16.06.2023
Der Zentralverband der deutschen Geflügelwirtschaft e. V. (ZDG) kritisiert das Ergebnis der heutigen Bundestagsbefassung mit einem Gesetzespaket aus Tierhaltungskennzeichnung und baurechtlichen Erleichterungen für die Modernisierung von Ställen: Obwohl die Geflügelbranche willig ist zu investieren, werden ihr Steine in den Weg gelegt.
Die Pläne der Bundesregierung, mehr Tierwohl in deutschen Ställen zu ermöglichen, lassen die Geflügelwirtschaft komplett außen vor. Das kritisiert ZDG-Präsident Friedrich- Otto Ripke scharf. Wörtlich sagt Ripke: „Unsere Betriebe wollen in mehr Tierwohl investieren, aber dazu brauchen wir baurechtliche Erleichterungen. Die diesbezüglichen Gesetzesvorhaben von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir und Bundesbauministerin Klara Geywitz sind für uns eine Mogelpackung.“
Der Bundestag befasste sich in seiner heutigen Sitzung am 16. Juni 2023 mit dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz. Ebenso ging es um einen Gesetzentwurf, der den landwirtschaftlichen Betrieben baurechtliche Erleichterungen bringen soll, wenn sie bestimmte Vorgaben des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes erfüllen. Die Pläne der zuständigen Bundesministerien schließen die Geflügelwirtschaft aus, weil die geplante staatliche Tierhaltungskennzeichnung zunächst nicht für Geflügel und Eier gelten soll. Ob das jemals der Fall sein wird, ist unklar, weil europarechtliche Vorgaben dem noch entgegenstehen.
ZDG-Präsident Ripke fordert die Bundesregierung auf, tierwohlfördernde Stallum- oder – neubauten allen Nutztierhalterinnen und Nutztierhaltern möglichst sofort zu ermöglichen. Ripke erklärt: „Aktuell verhindern das Baurecht und die sogenannte Technische Anleitung Luft oftmals, dass Landwirte mehr Tierwohl in ihren Ställen schaffen. Es muss daher möglich werden, dass Erleichterungen auch für die Betriebe gelten, die strengere Anforderungen qualitätsgesicherter Haltungsverfahren wie beispielsweise der Initiative Tierwohl erfüllen, die bei kleinen baurechtlichen Eingriffen beginnen und über vereinfachte Stallumnutzungen bis zu großen Neubauten gehen, welche auf der gleichen oder einer nahegelegenen Fläche durchgeführt werden.“
Außerdem appellierte Ripke an die Bundesländer: „Machen Sie Druck auf die Bundesregierung, das Baurecht für alle investitionswilligen Landwirtinnen und Landwirte, die mehr Tierwohl schaffen wollen, zu erleichtern. Zwar ist der Gesetzesvorschlag von Bundeslandwirtschaftsministerium und Bundesbauministerium im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Doch umso wichtiger ist es, dass Ihre Stimmen klar und deutlich gehört werden.“
Über den ZDG
Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V. (ZDG) vertritt als berufsständische Dach- und Spitzenorganisation die Interessen der deutschen Geflügelwirtschaft auf Bundes- und EU-Ebene gegenüber politischen, amtlichen sowie berufsständischen Organisationen, der Öffentlichkeit und dem Ausland. Für die Geflügelfleischwirtschaft sind innerhalb des ZDG der Bundesverband der Geflügelschlachtereien e.V. (BVG), der Bundesverband bäuerlicher Hähnchenerzeuger e.V. (BVH) und der Verband Deutscher Putenerzeuger e.V. (VDP) organisiert. Insgesamt spricht der ZDG für rund 8.000 Mitglieder aus den angeschlossenen Bundes- und Landesverbänden.
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